
Projektaufruf Kleinprojekte
Neue Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte 2025 im ‚Südlichen Paderborner Land‘ – Projektideen jetzt einreichen! Mit dem Förderprogramm „Kleinprojekte/Regionalbudget“ stehen der LEADER-Region ‚Südliches Paderborner Land‘ im Jahr 2025 wieder zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Projektträger können durch die Förderung kleinere Projekte von jeweils max. 20.000 € Gesamtkosten in der Region umsetzen. Die Förderung funktioniert wie bei LEADER: Die Akteure der Region können - und sollen - selbst Projektideen entwickeln. Gefördert werden unterschiedlichste, gemeinwohlorientierte investive Maßnahmen, von der Unterstützung bei der Jugendpflege bis hin zu Infrastrukturmaßnahmen im Freizeitbereich. Finanziert wird dieses Förderprogramm aus Mittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELdem Bundesprogramm „GAK - Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Es erlaubt Projektförderungen bis 80%, die restlichen 20% müssen aus Eigenmitteln des Projektträgers kommen. In Summe steht uns im ‚Südlichen Paderborner Land‘ (voraussichtlich) ein Fördermittel-Budget 200.000 € für alle Kleinprojekte zusammen in 2025 zur Verfügung. Je nach Anzahl der eingehenden Projektanträge kann es daher sein, dass nicht alle Anträge berücksichtigt werden können. Alle eingehenden Projektanträge werden daher durch die 'Lokale Aktionsgruppe' (LAG: Entscheidungsgremium der Region) nach Qualitätskriterien bewertet und somit in ein Ranking gesetzt. Bei der angesprochen 80% Förderung können somit Projekte im Wert von über 310.000 umgesetzt werden. Bei Überzeichnung des Fördertopfes kann es jedoch sein, dass nicht alle Projekte umsetzbar sein werden. Sie haben eine Projektidee? Sprechen Sie uns an!!! Übersicht: Förderbedingungen Gefördert werden Projekte, die die Lebensqualität der Menschen in den ländlichen Gebieten positiv und nachhaltig beeinflussen. Dies können Maßnahmen im sozialen oder kulturellen Bereich, in der Landwirtschaft, im Umweltschutz oder im Tourismus sein. Projekte können sowohl von Vereinen und Verbänden als auch von Privatpersonen getragen werden. Auch die fünf beteiligten Kommunen können Projektträger sein. Wichtig ist zudem, es können nur Kleinprojekte gefördert werden, die uneingeschränkt öffentlich zugängliche, beziehungsweise öffentlich nutzbare Maßnahmen beinhalten. Projektanträge mit Maßnahmen, die zum reinen Eigennutz des Antragsstellers erfolgen, sind demnach nicht förderfähig. Ausgeschlossen bei der Förderung sind zudem Projekte, die im Bereich der Energieerzeugung oder -steuerung bzw. -optimierung angesiedelt sind. Zusammenfassung des Kleinprojekteprogramms:
Projektskizzen (Förderanträge) bitte bis zum 09. April (Bewerbungsende) an unser Büro!
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